AGB, Grafik und Illustration, cs foto+grafik, Claudia Sprungk
Allgemeines und Vertragsabschluß
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und dem Auftragnehmer, cs foto+grafik, Claudia Sprungk.
Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Für fotografische Leistungen und Lieferungen gelten gesonderte AGB’s, (siehe
AGB Foto; Herstellung und Lieferung von Bildmaterial).
1.2. Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeiten und -fristen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten.Grundlegend für alle Angebote ist
die jeweils gültige Preisliste von
cs foto + grafik, Claudia Sprungk.
1.3. Verträge kommen durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Kunden zustande. Eine schriftliche Auftragsbestätigung durch cs foto+grafik, Claudia Sprungk ist dazu nicht erforderlich.
Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Der Vertragsabschluß richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch die Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Dienstleistungen vom Auftraggeber anerkannt
werden.
Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer anders lautenden Bedingungen von
cs foto+grafik, Claudia Sprungk nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
2.1. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.
Die Gesamtleistung von cs foto+grafik, Claudia Sprungk besteht in der Schaffung eines Werkes gemäß § 631 BGB. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt.
Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht
(§ 31 UrhG) sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt (§ 32 UrhG) eingeräumt.
2.2. Die Arbeiten (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, Composings, Layouts und Computerdateien) von cs foto+grafik, Claudia Sprungk sind als persönliche geistige Schöpfung durch das
Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Ohne die Zustimmung von cs foto+grafik, Claudia Sprungk dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung
auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
2.4. Die Werke von cs foto+grafik, Claudia Sprungk dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung
gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst
nach der vollständigen Zahlung der Vergütung und sämtlicher auftragsbezogenen Organisations- und Materialkosten, Zusatzleistungen und verauslagten Fremdkosten.
2.5. Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von
cs foto+grafik, Claudia Sprungk
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von cs foto+grafik, Claudia Sprungk.
2.7. Über den Umfang der Nutzung steht cs foto+grafik, Claudia Sprungk ein Auskunftsanspruch zu.
3. Vergütung
3.1. Es gilt die zur Lieferzeit jeweils gültige Preisliste von cs foto+grafik, Claudia Sprungk. Der Entwurf (Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen,Composings, Layouts und Probemuster)
und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
3.2. Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, berechnet
cs foto+grafik, Claudia Sprungk dennoch die Vergütung für den Entwurf und für die Nutzung, welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
3.3. Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
3.4. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein
Miturheberrecht.
3.5. Die Vergütung ist - wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart - bei Ablieferung des bestellten Endproduktes fällig. Nimmt der Auftraggeber jedoch für einen evtl. Korrektur-Rücklauf eine Frist von mehr als 30 Tagen in Anspruch, so kann schon vorher nach dem jeweiligen Stand abgerechnet werden. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung innerhalb von
14 Tagen in Euro zahlbar.
3.6. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen Zeitraum von
mehr als 30 Tagen, so kann cs foto+grafik, Claudia Sprungk entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
3.7. Zusatzleistungen, Dienstleistungen und Entwürfe, die über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, werden je Stunde mit € 45,00 netto abgerechnet. Entstehen durch Zusatzleistungen von cs
foto+grafik, Claudia Sprungk Entwürfe, die durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, kann zusätzlich eine Nutzungsvergütung laut aktuellem Vergütungstarifvertrag SDSt/ AGD in Rechnung gestellt
werden. Dieser Vergütungstarifvertrag ist gemäß § 7 Tarifvertragsgesetz beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie den zuständigen Ministerien aller deutschen Bundesländer
registriert.
3.8. Die Arbeitszeit wird in Stunden erfasst.
Die kleinste abrechenbare Zeiteinheit ist 30 Minuten.
3.9. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Euro zu entrichten sind.
4. Lieferung und Leistungszeit
4.1. Die von cs foto+grafik, Claudia Sprungk genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung unter der Vorraussetzung, daß alle benötigten Arbeitsunterlagen vollständig und eindeutig zur Verfügung stehen.
4.3. Die Lieferzeit umfasst normalerweise die Zeitspanne vom Bestätigen des Auftrags seitens cs foto+grafik, Claudia Sprungk bis zur Absendung des Entwurfs,eines Andrucks o.ä. Für die Dauer der
Prüfung der Korrekturabzüge, Andrucke, Fertigungsmuster etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des
Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftragnehmer nachträglich Änderungen der Auftragsausführungen, so beginnt eine neue Lieferzeit.
4.4. Lieferort ist grundsätzlich der Sitz von cs foto+grafik, Claudia Sprungk.
Bei abweichendem Lieferort erfolgt die Lieferung in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
4.5. Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere
Fabrikationsunterbrechungen entbinden
cs foto+grafik, Claudia Sprungk für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Etwaige Schadensersatzansprüche sind soweit ausgeschlossen.
4.6. Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn eigene Transportmittel verwendet werden. cs
foto+grafik, Claudia Sprungk ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu versendende Waren auf Kosten des Auftraggebers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluss auf
den Gefahrenübergang.
4.7. Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist cs foto+grafik, Claudia Sprungk jederzeit berechtigt.
5. Korrekturabzug
5.1. Vor Produktionsbeginn legt cs foto+grafik, Claudia Sprungk dem Auftraggeber einen als fehlerfrei zu unterschreibenden Korrekturabzug vor.
5.2. Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet
cs foto+grafik, Claudia Sprungk nach sieben Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben (soweit schriftlich nicht anders
vereinbart).
6. Produktionsüberwachung
6.1. Die Produktion wird von cs foto+grafik, Claudia Sprungk nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist
cs foto+grafik, Claudia Sprungk ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
6.2. Übernimmt cs foto+grafik, Claudia Sprungk die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei cs foto+grafik, Claudia Sprungk von
der Haftung frei.
6.3. cs foto+grafik, Claudia Sprungk kann Personen oder Drittfirmen (z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien, Belichtungsstudios), die vom Auftraggeber zur Realisation des
Werkes beauftragt wurden, ablehnen, wenn für cs foto+grafik, Claudia Sprungk deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Alle Preise verstehen sich netto. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport, Transportversicherung sowie die gesetzl. Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Preise und
Nebenkosten werden nach jeweils zur Lieferzeit gültigen Preisliste berechnet.
Stand 2009, cs foto+grafik, Claudia Sprungk

